Sonntag, 8. August 2010

Kritischer Bericht im Usinger Anzeiger

Die Schattenseiten im sog. "Tierschutz"(zum Artikel klicken) beleuchtet auch dieser Artikel:


Nachts im Dunkel auf dem Parkplatz der Raststätte

07.08.2010 - NIEDERLAUKEN

Tierschützer übernehmen Hundemutter mit sechs Welpen aus Spanien

(mg). Irgendwo in der Grauzone der Legalität arbeiten Tierschützer, die Hunde aus dem Ausland aufnehmen und ihnen eine gute Zukunft bieten. Der Usinger-Anzeiger war nachts bei der Ankunft eines Hundetransportes aus Spanien dabei.

Nach den sonnenverwöhnten Tagen der letzten Wochen ist es unangenehm kalt. Feiner Nieselregen setzt ein. Auf einer Autobahnraststätte im Rhein-Main-Gebiet wird gegen Mitternacht ein Hundetransport aus Spanien erwartet, der sich um gut zwei Stunden verspätet. Zeit genug, um noch einen Kaffee zu trinken.

Um diese Uhrzeit betreten nur wenige Personen die Gaststätte. Die, die kommen, sind sogenannte Adoptanten und fallen auf, weil sie sich suchend umsehen. Eine Frau führt einen Hund und krault ihn liebevoll. Sie wurde von einer Freundin gebeten, zwei Hunde für einen Tierschutzverein in Empfang zu nehmen.

Ein Ehepaar nimmt die einfache Wegstrecke von 300 Kilometern auf sich, um seinen Hund abzuholen. Alle Adopanten fiebern der Ankunft entgegen und hoffen, dass „ihr“ Hund gesund und munter die Reise übersteht.

Niemand von ihnen kennt den Fahrer oder weiß, welcher Wagen kommt. Und doch fällt der weiße Transporter mit spanischem Kennzeichen auf, als er um die Ecke fährt. Zwei Fahrer entdecken die Wartenden, grüßen freundlich durch die verregnete Seitenscheibe und stoppen nur ein paar Meter weiter.

„Normalerweise werden die Hunde irgendwo versteckt am Rande eines Autobahnparkplatzes übergeben“, so Normen Mrozinski von der Tierschutzorganisation Lassy Org. Der Tierschützer sprang ein, als er hörte, dass verschiedene deutsche Tierschutzvereine die „bestellte“ Hündin Lovis mit ihren sechs Welpen nicht mehr aufnehmen können.

„Tierheime sind in Ferienzeiten hoffnungslos überfüllt. Täglich kommen neue Hunde“, klagt Mrozinski. Die Berner-Sennenmischlingshündin aus Spanien kennt er nur von Fotos und einer kurzen Beschreibung. Spanische Tierschützer befreiten die Kettenhündin eines Bauern, der auch mit den Welpen brutal vorgegangen sei.

Mrozsinki hegt Zweifel angesichts des Transportes der Tiere. Zu oft gab es Horrormeldungen in den Medien. So wurde im Oktober 2009 nahe Düsseldorf ein Transport mit 42 Hunden aufgehalten. Die Tiere waren 38 Stunden eingepfercht, die Papiere gefälscht und viele von den Hunden krank.

Wie der 33-Jährige berichtet, handelt es sich meistens um Tierschützer, die mangels Kenntnis und Erfahrung, wie Tiere transportiert werden müssen, die Hunde nach Deutschland holen. Dann herrscht die Meinung vor, dass der strapaziöse Transport besser sei als das Schicksal, welches die Tiere in ihrer Heimat im Ausland erwartet.

In letzter Zeit habe es auch vermehrt kommerzielle Transporte gegeben. Unter dem Deckmantel des Tierschutzes werden illegal Welpen nach Deutschland transportiert und an ahnungslose Tierfreunde verkauft. „Häufig sind dann die Impfausweise gefälscht und die Hunde verhaltensauffällig, weil sie unter schlimmsten Umständen in Massen gezüchtet werden“, so Mrozinski.


Die Hundehändler können so mit einem Transport einige Tausend Euro auf Kosten der Hunde und auf Kosten seriöser Tierschutzorganisationen verdienen. Deshalb legt Mrozinski sich einen Plan B und C zurecht. Für Notfälle trägt er ein Erste-Hilfe-Set bei sich und könnte mit Elektrolytpulver gestressten Hunden helfen. Falls nötig, „würde ich die Polizei und das Veterinäramt verständigen, wenn sich herausstellt, dass der Transport tierquälerisch ist oder hier mit Hunden gehandelt wird.“

Als die Fahrer die Hecktüren öffnen, strömt überraschenderweise kein unangenehmer Duft heraus. Im Gegenteil, der Innenraum mit seinen übereinander gestapelten Käfigen sieht sauber aus. Zu sauber? Mrozinski nimmt an, dass die Fahrer kurz vorher auf einem Parkplatz die Käfige von Urin und Kot befreit haben. Jeder Käfig ist mit einer gefüllten Wassertränke bestückt. Auffällig, dass der Transporter aus einem Kühlwagen besteht. Zwar können die Tiere auch bei größter Hitze mit angenehmen Temperaturen reisen, im Falle einer Panne oder stundenlangen Staus ist aber keine ausreichende Luftzufuhr gewährleistet. „Fatal, wenn nach einigen Stunden kein Luftaustausch mehr stattfindet“, vermutet der Tierschützer. Die Kennzeichnung eines lebenden Tiertransportes ist nicht ersichtlich. Zudem wurde der Transport nicht bei der zuständigen Behörde angemeldet, wie es eigentlich vorgeschrieben ist.

Darüber machen sich die Adoptanten keine Sorgen. Sie nehmen ihre Hunde freudig an der Rampe in Empfang, wie den kleinen zwölf Wochen alten Boxermischling, der ziemlich mitgenommen aussieht, so dass Mrozinski den neuen Besitzern ein Päckchen mit einer Elektrolytlösung übergibt. Fragen an die Fahrer erübrigen sich. Ob sie überhaupt etwas von der Psyche des Hundes verstehen, ist anzuweifeln. Denn sie begehen den Fehler, erst die Hundemutter aus dem Käfig zu nehmen, die sich stark verunsichert nach ihren Welpen umsieht und deshalb nicht erneut verladen werden möchte. Als nach und nach die 16 Wochen alten Welpen zu ihr in den Wagen kommen, legt sich ihre Angst und die Hunde machen einen überraschend lebhaften Eindruck.

Bei der Überprüfung der Impfausweise stellt Mrozinski fest, dass alle notwendigen Impfungen vorhanden sind. Stutzig macht ihn allerdings die Tatsache, dass die vorgeschriebene Frist zur Ausreise auf den Tag genau passt. „Ich vermute, dass die Ausweise vordatiert wurden. Ein sogenannter Titer-Test wird zeigen, ob die Impfung korrekt ist oder nicht.“

Ach ja, die Kosten: Pro Hund bekommen die Spanier 130 Euro, wovon für den Tranport 100 Euro berechnet werden sowie fürs Chipen und das Impfen 30 Euro.

Mittlerweile haben sich die sechs Welpen und ihre junge Mutter gut bei den Tierschützern in Weilrod-Niederlauken eingelebt. Sie wurden medizinisch überprüft. Alle Hunde sind wohlauf und suchen ein neues Zuhause.

Leserkommentar:

Der Artikel ist inhaltlich vollkommen richtig, und die angeblichen Gründe, warum man jeden Monat hunderte von Hunden , z.T. schwer krank im Transporter quer durch Europa schaukelt oder in den Tod fährt, hat ausschliesslich monetäre Gründe. Die Beteiligten sind untereinander in mafiösen Strukturen verbandelt, man "kennt sich" in der Szene, meist arbeitslose Deutsche, gern Frauen, um die 50, denen man die Tierschutzmasche locker abkauft, die Transporte machen dann gescheiterte Existenzen, ebenfalls Deutsche, männlich, die pro Transport mal eben 5000 Euro einsacken, ohne Steuern, versteht sich.
Da der Artikel relativ vorsichtig die Hintergründe beschreibt, wird er wohl in der Szene noch nicht für Aufruhr sorgen. Aber Tatsache ist, solange die gesetzlichen bestimmungen nicht eingehalten werden, weil Zeitungen sich scheuen, Ross und Reiter zu nennen und die Behörden zu informieren, wird es immer wieder zu Todesfällen kommen und die Tiere, die auf gut Glück herumgetourt werden sind nichts weiter als illegales Transportgut, tot oder lebendig, ganz nach Tagesform.
DAS hat nichts mit Tierschutz zu tun, das ist Tierhandel. Ebenso wie die sog. Tierschutzorgas, die Monat für Monat hunderte Hunde mit schweren Durchfällen, ansteckenden Krankheiten und ungeimpft durch die Lande schicken, oder so wie die angeblichen "privaten Tierschützer"-->(klick)http://www.verlassene-pfoten.de/wbb2/print.php?threadid=3303&page=1&sid=3c3653891cf5470c9477d690f4340006 die Hunde mittels illegalem privaten Transport nach Deutschland schaffen, und dabei noch nicht mal Unrechtsbewusstsein haben. Hier ist die Behördenmacht gefragt, solcherlei Unverstand und Geschäftemacherei abzustellen.
Da werden eigenständig Diagnosen gestellt, werden Medikamente herumgereicht und verabreicht
(klick zum Text)
und diese Hunde sterbenskrank dann munter unter unhaltbaren Umständen nach Deutschland eingeführt
Zitat aus Streunerhunde.de:

Nachtrag vom 08.02.2004:

Kurz nach der Übernahme der Welpen stellte sich heraus, dass sie alle eine furchtbare Krankheit aus Griechenland mitgebracht haben und zwar die Parvovirose.(...)

All diese Missstände aufzudecken würde Bände füllen, aber vielleicht wachen die Behörden ja doch mal auf, und vielleicht begreift die Bevölkerung, dass Tierschutz nicht nachts und im Dunklen stattfinden muss, wenn er ordnungsgemäss und vernünftig gemacht wird.
Einen Hund aus Spanien für 130 Euro, und dann 500 Euro für die weitere tierärztliche Behandlung, das ist die Realität.
Einen Hund vernünftig und gem. des Tiersschutzgesetzes einzuführen birgt höhere Kosten, aber dafür bekommt man dann auch ein Tier, das nicht gestresst und halbtot auf einem Massentransport illegal und möglicherweise krank eingeführt wurde.
Am besten holt man "seinen" Hund direkt in Spanien ab, günstige Flüge gibt es heute bei allen Fluggesellschaften, und die Tiere haben keinen potentiellen Todestransport vor sich.


Freitag, 6. August 2010

!GASTKOMMENTAR!


Tierschutzgenossen (TSG) erhebt Euch!
Schaffung des 1. Deutschen Tierschutz-Reiches

Im Bewusstsein unserer überwältigenden Mehrheiten und in Ansehung unserer Pflichten für das edle Tiergeschöpf erheben wir folgende Forderungen:

1. Das Grundgesetz der BRD wird aufgehoben. Ausschliessliches Recht ist das Tierschutz Gesetzbuch (TSGB)

2. Die politischen Parteien sind aufgelöst. Parteistrukturen und Parteienvermögen werden übertragen auf die Nationale-Schutz-Der-Tiere-Partei (NSDTP), die gleichzeitig die Regierungs-, Executiv- und Rechtsprechungsarbeit auf sich vereint.

3. Staatsbürger sind nur fundamentale Angehörige der wahren Tierschutzansicht (Tierschutzgenossen, TSG). Nur TSG können Träger von Rechten sein. TSG sind Mitglieder der NSDTP.

4. Die Geheime Schutz-der-Tiere-Polizei (GeSTiPo) identifiziert Nicht-Tierschutzgenossen, die sich im Reichsgebiet aufhalten. Sie wird in dieser Aufgabe tatkräftig unterstützt von allen Tierschutzgenossen, die verpflichtet sind, ihnen zur Kenntnis gelangende Nicht-TSG der GeSTiPo unverzüglich anzuzeigen.

5. Die Staatsministerin für Desinformation und Internetmobbing, Frau A. Göbbels, erarbeitet die Endlösung der Nicht-TSG-Frage. Bis zur Durchführung der Endlösung haben Nicht-Tierschutzgenossen ihre falschen Ansichten durch ständiges Tragen eines gelben Aufnähers auf der Kleidung kenntlich zu machen.

6. Der Deutsche Gruss wird durchgeführt durch Heben des ausgestreckten rechten Armes und lautstarken Ausruf "Heil Hund".

7. Jährlich finden freie und unabhängige Wahlen zur Hunderasse des Jahres statt. Die Teilnahme an diesen Wahlen ist Pflicht für alle TSG. Die Hunderasse des Jahres ist für die Dauer ihrer Amtszeit durch Anbringen von Portraitfotos in allen Amtsräumen und Schulklassen besonders zu ehren.


Cyber Mobbing-wer lesen kann ist klar im Vorteil

Cyber-Mobbing

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter Cyber-Mobbing, oder auch Cyber-Bullying und Cyber-Stalking, versteht man die Drangsalierung anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel durch einzelne Personen oder durch Gruppen über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen

Entwicklung [Bearbeiten]

Unterschieden werden unter anderem Chatroom-Bullying, E-Mail-Bullying und SMS-Bullying.

Dabei werden die Opfer durch Bloßstellung im Internet, permanente Belästigung oder durch Verbreitung falscher Behauptungen gemobbt. Die Täter werden in diesem Zusammenhang auch als Bullies bezeichnet.

Die Motive sind sehr vielschichtig: Außenseiter werden (auch) im Chatroom schikaniert, man versucht, Konkurrenz klein zu halten oder Freunden zu imponieren; schließlich können Opfer von Mobbing zu Tätern werden, sie wehren oder rächen sich.

Zunächst gewann das Phänomen vor allem im Zusammenhang mit Schülern, die Videos oder Bilder von Lehrern bearbeiteten und anschließend ins Internet gestellt haben, an Bedeutung.[1]

Mittlerweile weit verbreitet ist das Cybermobbing auch unter Schülern, die per Handy, Chat, sozialen Netzwerken wie SchülerVZ oder Videoportale wie YouTube oder extra erstellte Internetseiten virtuell belästigt werden.

Dabei sind die Grenzen fließend: Die Hemmschwelle, im Internet andere auszulachen oder zu verhöhnen, ist gering. In der Anonymität des World Wide Web muss ein Täter seinem Opfer nicht in die Augen blicken, eine unmittelbare Rückmeldung für das eigene Verhalten bleibt (zunächst) aus und in der Folge auch das Bewusstsein und Empfinden für die Verletzung der Betroffenen. Es ist einfach, Unwahrheiten zu äußern oder herumzuschimpfen. Dieser Effekt wird auch als Online Disinhibition Effect, Online - Enthemmungseffekt bezeichnet: Es fällt Menschen, insbesondere Jugendlichen, schwerer, ihre Impulse zu zügeln, wenn soziale Kontrolle wegfällt oder nicht spürbar ist

Ursachen [Bearbeiten]

  • Langeweile: beispielsweise wenn aus Spaß ein Foto negativ bewertet wird;
  • interkulturelle Konflikte: Differenzen wegen unterschiedlicher Nationalitäten, Sprachen, abweichendem Aussehen;
  • Machtdemonstration: das Bedürfnis, Stärke zu zeigen;
  • Angst: um nicht selbst zum Mobbingopfer zu werden, will man lieber zur Gruppe gehören;
  • Anerkennung: cool sein, das Bedürfnis, sich Geltung, Einfluss sowie Prestige zu verschaffen;
  • das Zerbrechen einer Liebe, Freundschaft, Beziehung: Hassgefühl, oft weiß der Täter intime Details.

Folgen [Bearbeiten]

Betroffene leiden an psychischen Problemen bis hin zur Selbsttötung. Oftmals finden sie keine adäquate Hilfe bei Eltern oder Lehrern, da diesen bislang die Problematik unbekannt ist.[9]

Gegenmaßnahmen [Bearbeiten]

Wer Opfer von Cyberbullying wird, kann zunächst meist nur hilflos reagieren. Mangelndes Selbstbewusstsein verschärft die Situation. Als Außenseiter ist auch von der Internetcommunity kein Beistand zu erwarten. Steht erst einmal ein entwürdigendes Video im Netz, können es schnell Hunderte oder Tausende sehen – und so schnell lässt sich ein Stigma nicht wieder entfernen. Hinzu kommt die Ungewissheit der Urheberschaft. Erwachsene können bei Cyber-Mobbing gegen Kinder und Jugendliche eingreifen, indem sie möglichst schnell die Polizei informieren, welche die Täter unter Umständen identifizieren und eine Strafverfolgung einleiten kann.

Bei jedem seriösen Netzwerkanbieter besteht die Möglichkeit, beleidigende, unseriöse, unethische oder sonstwie auffallende Seiten, Profile oder Darstellungen zu melden und ihre Löschung zu beantragen. Die Verbesserung der Medienkompetenz und des Verständnisses von Eltern, Lehrern und Erziehern steht mit an erster Stelle der Vorsorge.

Persönliches Verhalten [Bearbeiten]

Allgemein anerkannt ist, bei der Bewegung im Internet nicht leichtfertig persönliche Daten und Darstellungen in schriftlicher und/oder bildlicher Form zu hinterlassen, um sich nicht in besonderer Weise angreif- und verletzbar zu machen.

Staatliche Vorsorge [Bearbeiten]

In Großbritannien wurde bereits von staatlicher Seite gegen Cybermobbing vorgegangen,[12] man erließ neue spezielle Richtlinien für den Umgang mit dem Problem.

Rechtslage

Deutschland

Denkbare Verletzungen durch Cyber-Mobbing können das Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und den deliktsrechtlichen Ehrenschutz der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Straftatbestände der §§ 185-187 StGB oder die besonderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (wie das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, das Recht am eigenen Bild, § 22 ff. KUG, das Recht am gesprochenen Wort, § 201 StGB oder den wirtschaftlichen Ruf, § 824 BGB) betreffen. Cyber-Mobbing ist damit in Deutschland ein Strafdelikt, für das bei Erwachsenen eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren oder mehr verhängt werden kann. Jugendliche werden in der Regel mit einer Mindeststrafe von bis zu 10 Monaten Jugendhaft oder gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Selbst unter Pseudonym wurde die private Meinungsäußerung von Rechtsprechungsseite gewürdigt: „Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schutzwürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte.“ Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen als Schmähung darstellen.[16] Eine Äußerung ist als Schmähkritik anzusehen, wenn sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache bezieht, sondern jenseits einer polemischen und überspitzten Kritik in der persönlichen Herabsetzung des Betroffenen besteht

Desinformationspolitik der Tierschutzmafia

Wie leicht ist es, Tierschützer zu manipulieren, selbst die guten?
Wie einfach lässt sich mittels einer (unbegründeten)Strafanzeige ein wunderbares Lügenkonstrukt aufbauschen, welches durch Halbwahrheiten und Unterstellungen zu einem undurchschaubaren kriminellen Machwerk hochstilisiert wird?
Man nehme:
eine unliebsame Tierschützerin, nennen wir sie fiktiv Verena Hochmann, Name ist frei erfunden für diese Fallkonstellation.
Eine besonders erfahrene Internetmobberin, nennen wir sie der Einfachheit halber Angela xy.
Und einige derer, welche seit Jahren von den Winkelzügen und Bösartigkeiten im WWW. durch Angela xy partizipieren, die immer schön wiederkäuen, was immer ihnen von Angela xy aufoktroyiert wird.
Nun also kann Angela xy unserer unliebsamen Tierschützerin eigentlich nicht recht ans Leder, weil diese zum einen in einem anderen Land lebt, zum anderen keiner ihre Privatanschrift kennt.
AHA. Hier rattert erstmals die Gemeinheitenausbrütmaschine von Angela xy.
An diesem Punkt wird also aus dem simplen Umstand, dass die Dame keine Privatdaten preisgibt, ein kriminelles Szenario erdichtet, indem man unterstellt, das MUSS miit Betrug zusammenhängen, denn warum sonst hat eine Website kein Impressum mit Anschrift usw.
Ganz einfach: private Webseiten haben keine Impressumspflicht...

Aber das ficht unsere wackere Ränkeschmiedin Angela nicht an.

Sie geht noch weiter. Es MUSS etwas geben, was man Verena Hochmann nachsagen kann:
DIESER NAME!! Der MUSS doch einfach falsch sein!...

Also behauptet nun der ganze Tross um Angela xy, dass es ganz klar sei, Verena Hochmann ist ein Fake, und damit sei das ganz klar ein Fall für den Staatsanwalt!!Sagt Angela...

Beweise? Wer braucht denn einen Beweis, wenn doch Angela xy das sagt, und sogar die Polizei würde da ermitteln. Warum, das weiss allerdings keiner so genau....

Ach, nehmen wir einfach mal an, es wäre so: Verena Hochmann heisst nicht Verena, sondern Sabine Verena Hochmann. Also sozusagen ein Pseudonym.
Was wäre dann?
das sagt uns folgende Internetseite, die wir hier gern mal verlinken, damit uns niemand vorwerfen kann, wir würden die Wahrheit etwas beschönigen und die Rechtslage falsch darstellen.

Was ist ein Pseudonym?


Als Pseudonym (auch NIC-Name, Alias-Name) sind alle Angaben zu verstehen, die die Identifikation einer Person verhindern. In der Regel werden dies veränderte Namen und Postadressen sein.

Wo ist ein Pseudonym grundsätzlich einsetzbar?

Pseudonyme sind dort einsetzbar, wo keine Urkunden unterfertigt werden müssen (also formelle Verträge oder ähnliches). Wobei sich der Nutzer vor Augen halten muss, dass ein Onlineformular keine Urkunde ist, daher bei Onlineformularen grundsätzlich die Verwendung von Pseudonymen möglich ist.

Weiters sollte bedacht werden, dass online niemals Verträge abgeschlossen werden können, sondern bloß Willenserklärungen zum Abschluss eines Vertrages abgegeben werden können.

Der Konsument gibt mit Ausfüllen eines Formulars die Erklärung ab, dass er einen Vertrag abschließen möchte, er legt ein "Angebot", dass der Betreiber des Formulars bzw. der Empfänger annehmen kann oder nicht.

Was aber noch wichtiger ist: was hat bitte der deutsche Staatsanwalt oder die deutsche Polizei mit einer in Spanien ansässigen, nicht deutschen Tierschützerin zu tun?
RICHTIG! Gar nichts.
Und was ist denn eigentlich der Vorwurf? Die Nutzung eines angeblichen Pseudonyms? Nun, da muss die deutsche Polizei dann das ganze www. verhaften, denn wieviele Pseudonyme kursieren im Netz? Und das sogar ganz legal.
Stichwort Betrug:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wir haben recherchiert: auf keiner einzigen Seite hat Verena Hochmann (Name hier frei erfunden) irgendwo erwähnt, dass ihre Tierschutzorga ein eingetragener Verein sei. Wozu auch. Sie sitzt in Spanien. Und es gibt da viele private Leute, die es sich zur Aufgabe machen, Tieren das Leben zu retten.
Selbst wenn sie das getan hätte, so würde man daraus noch lange keinen Betrug kostruieren können, denn die Tiere, die vermittelt werden, werden kostenlos von den Tötungsstationen direkt an die Adoptanten vergeben, und die Schutzgebühr deckt sich exakt mit den anfallenden Transport-und Ausreisekosten, sodass es keinerlei Bereicherungmöglichkeit gibt, weshalb das wesentliche Merkmal des Betruges, die Bereicherungsabsicht, schon mal nicht existiert und daher der Vorwurf ins Leere gehen muss. Aber wer weiss das schon...?

Muss man dazu die Rechtsform eines deutschen Vereins haben, um seriöser zu sein? Wie ist es denn dann um die Seriosität von Angela xy bestellt? Wo ist denn ihr Verein, sie sammelt viele tausende von Spenden, für die es weder Geschäftsbericht noch irgendwelche Verwendungsnachweise gibt, geschweige denn deutsche Steuern bezahlt werden für die unzähligen Hunde, die sie herumhandelt, mittlerweile ein Fulltime-Job.

Ist Angela xy gar eine Betrügerin, die unter falschem Namen Spenden einkassiert und so die Tierschützer um ihre Euronen bringt?

Liebe Leser, lassen Sie sich nicht vor den Karren dieser Leute spannen.
Lassen Sie sich nicht benutzen, um diesen Leuten ihr Spam und Trashmobbing zu verstärken und gegen Menschen zu agieren, die Sie weder kennen noch beurteilen können.
Jemand, der in seinem Leben nur andere zum Handeln auffordert, während er selbst für Tiere keinen Finger rührt, aber kräftig abkassiert, IST KEIN Tierschützer, sondern Tierhändler. Auch dann, wenn es sich um Tierheimhunde handelt.
Unsere Angela xy, dies nur als Schlussbemerkung, war höchst interessiert an einer Zusammenarbeit mit der Frau, die sie nun so sehr bekämpft, während diese ihr eine Absage erteilte, weil ihr die Vorgehensweise von Angela xy zu unseriös war, denn ihr wurde aus Tierschutzkreisen bekannt, dass Angela xy Hunde auf Nimmerwiedersehen verschachert haben soll, man befürchtet, dass sie in den Labors der Tierversuchsanstalten gelandet seien, weil niemals jemand Kenntnis bekam, wohin die Hunde verschwunden sind...Sie sehen, jede Medaille hat zwei Seiten, und meistens lohnt es sich, Vorwürfe konkret zu hinterfragen, gerade dann, wenn sie unsachlich und unbegründet voller Hass und aufgestachelt von blinder Wut vorgebracht werden.
Solch ein Verhalten ist nicht nur kriminell, sondern potentiell als Ausdruck einer schweren psychischen Störung unter dem Begriff Stalking zu sehen.
Sollten Sie also von Angela xy Hilferufe "Aufforderung zum Handeln=mach du dich doch strafbar..." bekommen, so geben Sie ihr bitte den Rat, einen Arzt aufzusuchen, damit tun Sie dem Tierschutz den grössten Gefallen, und vielleicht gibt es ja noch Hilfe für diese arme, kranke Seele.

Medienstrafrecht: Cyber Mobbing, Stalking, Nachstellung: Verbreitung von geschützten Internet Daten und Verleumdung ist unzulässig/ strafbar!

Der Datenaustausch via Internet hat oftmals ungeahnte Folgen. So kommt es immer wieder vor, dass im Internet z.B. Fotos auftauchen, die sehr intime Momente festhalten. Diese waren und sind in der Regel nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Dennoch nutzen einige „Ex-Freunde“ bspw. das Internet und rächen sich auf diese Art und Weise für die Beendigung einer Beziehung. Die Hintergründe können auch ganz andere sein. Die Folgen für die Opfer sind ausnahmslos fatal.

Dies muss und sollte man als Opfer nicht hinnehmen. Es gibt effektive Rechtsmittel, um gegen die Täter vorzugehen, sowohl in strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Hinsicht.

Den Opfern stehen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz bzw. Schmerzensgeldansprüche zu. Zur schnellen Absicherung dieser Ansprüche kann der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den oder die Täter beantragt werden. Von den Betreibern der Webseite kann die sofortige Entfernung der heiklen Dateien verlangt werden. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit einer Unterlassungsklage.

Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass ein Vorgehen nicht nur bei der unbefugten Verbreitung von höchstpersönlichen Fotos in Betracht kommt. Unzulässig ist jede Art der Rufschädigung und Verleumdung im Internet sowie jede Art der unbefugten Übermittlung von geschützten Daten, Bildern etc. an denen die Opfer irgendwelche Rechte haben.

Die Kosten müssen in den genannten Fällen die Täter tragen.
RA K.Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte
Medienrecht mainz

Samstag, 31. Juli 2010

Adoptant klärt auf: Seltsame Vermittlungspraktiken

17.03.08 meint Thomas Minge (anonym) zum FORUM

Also manche haben wirklich einen Knall. lieber 8 Stunden den Hund alleine lassen, wenn man arbeitet, als ihn ein Leben lang in diesem Loch(sorry, aber so sehen nun mal viele Hundezwinger in Tierheimen aus) zu lassen. Soll man Hunde nur an arbeitslose mit grossem Haus und Garten vermitteln? Na dann mal los, Ihr Idioten!!!!




antworten
17.03.08 meint Angela Grillmeier (anonym)

Sehr geehrter Thomas Minge,
gerne lese ich konstruktive Kritik - aber außer einen beleidigenden Kommentar zu schreiben, scheint es bei Ihnen nicht weit her zu sein: Sie haben ja nicht mal das Rückgrat, dass man Ihnen persönlich zurückschreiben kann, sondern liessen Ihre beleidigenden Zeilen auch noch "anonym" veröffentlichen. Aber supergescheit daher reden. Da kann ich mir schon meinen Teil dazu denken - .......



Ja, und wenn man dann die Identität des Verfassers erstmal hat, findet der sich ganz schnell auf ganz vielen schwarzen Listen. Ach die sind verboten?
NEIN!!?

Und Frau A.G. antwortet witzigerweise selbst in der Form, die sie gerade kritisiert...lol.


Aber lesen wir mal weiter:


18.03.08 meint Thomas Minge (anonym)

vielleicht will ich eben mit solchen Leuten wie Ihnen keinen persönlichen Kontakt!!!!!!!!!!! aber Sie könnten ja mal den Leuten hier verraten, wieso Sie lieber ein Tier im Tierheim verkommen lassen als es Leuten zu geben, die arbeiten gehen. Scheinbar haben Sie das nicht nötig oder waren selber noch nie in einem Tierheim, wenn Sie so eine Einstellung haben. War das jetzt konstruktiv genug??? Leute wie Sie, die jenseits jeglicher Realität leben, regen mich einfach auf. Begründen Sie doch mal Ihre bescheuerte Einstellung, ein Tier lieber im TH zu lassen!!!!!!

Darauf weiss Angie natürlich eine Standard-Phrase (es ist die 127.):

9.03.08 meint Angela Grillmeier (anonym)

Bei Ihnen ist Hopfen & Malz verloren. Leider. Es mag schon sein, dass ein Hund evtl. länger im Tierheim verbleiben muss, bis der oder die "Richtige" kommt, aber dafür hat er dann auch jemand, der ihn nicht länger als 4-5 Std. am Tag alleine lässt. Wie Sie vielleicht schon mal gehört haben, stammt der Hund vom Wolf ab und ist ein RUDELTIER. Somit braucht es "sein Alphatier" in seiner Nähe. Im Tierheim ist das in der Regel der Pfleger sowie die ehrenamtlichen Gassigeher - ja, gell, das wußten Sie sicher nicht, dass diese Hunde täglich Gassi gehen. Somit stellt sich die Frage, wo es dieser Hund besser hat: einen Traumplatz, bei dem er sein Alphatier um sich hat und rundherum zufrieden ist - oder einen Platz, wo er den ganzen Tag alleine ist und vielleicht noch - ja wohin eigentlich?- sein Geschäftchen in der Wohnung machen soll. Also ich wünsche mir für jeden Hund einen Traumplatz, und den kann ich ihm als arbeitende Fraktion leider nicht bieten. Ich hätte sehr sehr gerne einen Hund, muss aber einsehen, dass er es bei Leuten besser hat, die nicht den ganzen Tag arbeiten müssen !

(Anm.: das setzt aber voraus, dass man sich als Arbeitsloser einen Hund überhaupt leisten kann...)


Damit Sie mich richtig verstehen: Sollen Sie ihren Hund in die Arbeit mitnehmen können, ist es noch ein bißchen was anderes. Dann ist er ja bei Herrchen/Frauchen und nicht ALLEIN ! Und noch was: ich bin ehrenamtliche Gassigeherin in Riem: die Tiere dort VERKOMMEN nicht. Schauen Sie doch mal am 27.4. beim Frühlingsfest im Tierheim vorbei. Okay: klar ist es nicht schön in einem Zwinger, aber die Hunde kommen abwechselnd in Freigehege und manche werden in Gruppen gehalten soweit sie verträglich sind. Ich weiß gar nicht, warum Sie so aufbrausend sind - wir scheinen doch alle Tierliebhaber zu sein - nur will ich halt für so ein Hunderl DAS ALLERBESTE und das ist halt mal ein Platz, an dem der Hund nicht den ganzen Tag allein ist !
Ist diese Einstellung wirklich so bescheuert ? Ich denke nicht.


Naja, schaumermal was Herr Minge dazu schreibt:


20.03.08 meint Thomas Minge (anonym)

Hallo liebe Frau Grillmeier,
wir sind hier nicht in der rosaroten Welt "wünsch dir was", sondern in der realexistierenden Welt.
Merken Sie eigentlich, was Sie da für ein ....... von sich geben??

Ist es nicht besser, den Hund einem Menschen zu geben, der sich nach besten MÖGLICHKEITEN um diesen kümmert, als ihn in irgend einem Tierheim zu lassen.

Sie mit Ihrer Klugscheisserei. DER HUND IST EIN TIER; DASS VOM WOLF ABSTAMMT !!!!!!!! Ist ja ganz was NEUES!

Hab ich ja noch nie gehört, und dabei hatte ich schon und habe Hunde.

Wie lange wird den ein Hund von seinem "ALPHATIER PFLEGER" dort allein gelassen??

Es geht hier um 8 Stunden eines Tages, wenn jemand arbeiten geht, und deshalb den Hund nicht bekommt. 8 STUNDEN!!!! genau diese 8 Stunden, die das ALPHATIER PFLEGER bei dem Hund ist. Die restlichen 16 Stunden ist der Hund alleine!!! Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil! Und jetzt denken Sie noch mal in Ruhe darüber nach, bevor Sie wieder irgendwelchen blödsinnigen Kommentar abgeben, nur um zu glauben, um etwas wichtiges (wie z.b. die Evolution des Hundes zum Besten zu geben, ist schliesslich Unterrichtstoff in der 3.Klasse) gesagt zu haben.
MfG Thomas Minge



20.03.08 meint Thomas Minge (anonym)

ach ja Frau Grillmeier,
hätte ich fast vergessen. ich muss Sie noch mal zittieren: "kommt vor, dass ein Hund länger warten muss, bis der oder die Richtige kommt."
Ich habe gehört, dass sehr viele Hunde 5,6,7 Jahre und länger in Tierheimen sitzen und warten. Aber das ist ja nur die Hälfte bis 2/3 seines gesamten Lebens. Da hat er ja noch genügend Zeit, um dann als "zu alter Hund" noch 1/3 zu warten, bis der oder die Richtige kommt. Das macht dann zusammen 3/3, also das ganze Leben (nur noch mal erklärt, da es mit dem Rechnen nicht so weit her zu sein scheint)
und tschüss


Herzerfrischend, Herr Minge.

Und inhaltlich völlig richtig.
Allerdings tut Frau G. nur im Internet so besorgt. In Wirklichkeit ist ihr das Leben der Hunde, mit denen sie ihren "Tierschutz" verbrämt, relativ egal....
Gerade hat sie wieder 11 Hundewelpen mittels Hetzkampagne zu nichtexistenten Fakes (ohne dies belegen zu können, ausschliesslich Kraft eigener Arroganz) erklärt und diesen Spam verbreitet, sodass die Hunde keine Chance auf Vermittlung haben.
Bericht dazu kommt noch. Wir kommen mit dem Aufdecken gar nicht so schnell hinterher, wie diese Frau Lügen und Intrigen verbreitet.



Spenden für andere sammeln und dabei abkassieren

Wie das geht? Oh, lasst uns mal versuchen, das Geheimnis zu lüften:
Spendenabzocke im Internet(klick)

keine Spendenquittung, keine Nachweispflichten, keine Rechenschaftsberichte. Aber es reicht ja, dass man sich gegenseitig Seriosität bescheinigt.

über 400 Einträge für Spenden und permanentes Auffordern ANDERER endlich was zu tun, das ist mit einer normalen Berufstätigkeit kaum mehr zu vereinbaren.
Ganz ohne Verein...?
Vielleicht lesen das auch Personalchefs, und wundern sich, wie man bei soviel Internetpräsenz noch einem Job nachgehen will.
Übrigens gibt es auch Profiler, die sich die Spuren, die man hinterlässt genau ansehen, und vielleicht ist auch das ein Grund, warum manch einer jahrelang keinen Job findet. Oder ist Tierschutz nicht auch sowas wie ein Beruf, wenn man sein Geld damit verdient? Ach ne, dann müsste man ja Steuern zahlen...

Rassistin im Tierschutzdeckmantel

Man kann eine Sprache unterschiedlich interpretieren. O.k.
Man kann sie vielleicht auch missverstehen, vor allem wenn es um chinesisch geht.
Wenn man aber nur Bahnhof versteht,(Forumbeitrag Angela G.) und sich danndas Maul ausleert, rassistische Sprüche klopft, dann sieht man genau, welch kranker Geist da sein Unwesen treibt.

Aus diesem Beitrag (Seite für den Staatsanwalt gesichert, daher Löschung nicht nötig) :


Antworten mit Zitat
Von: Angela Grillmeier [mailto:angelagrillmeier@yahoo.de]
Gesendet: Montag, 24. November 2008 23:05

Betreff: WG: Without comment .. (CN) face transplant photo (dog)

Ich kann die Schlitzaugen ja nicht ausstehen und leider auch nicht lesen, was die alles schreiben auf ihrer Internetseite (warum Transplantation und was mit dem Hund daneben los war - ist der schon tot gewesen ?). Aber auf der Seite ist ja noch was anderes:

Nämlich eine Babykatze mit zwei Gesichtern ! Da hätte mich auch interessiert, was die dazu schreiben ! War das Absicht - so geklont / gezüchtet / sonst was ? Den Schlitzaugen trau ich nämlich überhaupt keinen Millimeter über den Weg.

Schaut selbst : http://news.cnool.net/0-1-8/21068.html

Grüße an alle,

Angie



Nana, Frau G.,
noch nie was gehört von

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

a) verbreitet,

b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.

(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Höchst erregend.. ekelerregend, wirklich.
Aber nicht der Artikel, der über medizinische Möglichkeiten bei schwerstbetroffenen handelt, unter anderem gibt es sogar auch HUNDE die von dieser Hilfemöglichkeit partizipieren können, sondern die Tatsache, dass hier eine offenkundige Rassistin ihren braunen Schleim im Internet verbreiten kann, ohne dass dies von der Tierschutzliga jemanden stören würde. Und dann stimmt sie sich noch gleich selber zu. Wie praktisch. Ich bin auch immer ganz meiner Meinung.

Für diejenigen, die kein chinesisch beherrschen, hier eine kleine Inhaltsangabe:

Taiwan berichtet, dass die erstmalig erfolgte Transplantation des Gesichtes eines Hundes erfolgreich verlaufen ist und sich der Hund "Dog Dad" seit bereits einem Jahr guter gesundheit erfreut. Diese Information erfolgte aufgrund eines Symposiums plastischer Chirurgie erstmals für die Öffentlichkeit.
Die gesichtstranslplatation beim Hund dient der Forschungsarbeit zu Erkenntnisgewinnen für menschliche Transplantationsmedizin.
Die Schwierigkeiten lagen dabei darin, dem Hund zu ermöglichen, mit dem neu tranplantierten Augenlid einen korrekten Lidschluss und nervengesteuertes Blinzeln zu ermöglichen. Der Operateur sagt, dass die Transplantation von Gesichtsteilen schwieriger ist als Herzchirurgie.
Die operierten Hunde führen ein gutes Leben mit Massagen, Ball spielen und sie vital und mit Spass am Leben zu erhalten, um so die langfristige Entwicklung der Transplantationsergebnisse dokumentieren zu können. Auch leiden die Tiere keine schweren Schmerzen, da sie mit Medikamenten und Schmerzmitteln behandelt wurden.
Man ist sich bewusst, dass diese Art von Operationen umstritten sind, doch der Nutzen für
Patienten mit Verbrennungen, Autounfällen, Tierbissen, Gesichtskrebs-und anderen Gründen überwiegt bei weitem.
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Aber eine Frau A.G. ficht solcherlei Begründung ja nicht an; stattdessen zieht sie in volksverhetzender Manier über die sog. "Schlitzaugen" her.
Mal sehen, vielleicht kann man ja bald mal Gehirn transplantieren, dann wäre ja für so manchen militanten "Tierschützer" auch noch Hoffnung....