Dienstag, 25. Januar 2011

Skandal um Dirk Biefeld - Stalking in Perfektion


Wieder mal hat ein Möchtegern-Tiersschützer mit gleichnamiger Homepage das Internet entdeckt, um ungestört stalken zu können.

Er macht eine Welle, weil er einen Hund adoptiert hat, den er dann auch noch bezahlen musste - ja das geht doch nicht!
"Skandal" um eine Frau, die ihm geholfen hat, dass er in seiner Hartz-IV-Umwelt trotzdem einen Hund bekam, "Skandal" um jemand, der alle Kosten für den Hund vorausgelegt hat und sich dann erlaubt, diese Kosten sich erstatten zu lassen.


"ZUHAUSE BEI FAMILIE FLODDER": Dirk BIEFELD

Da wurden Anzeigen gemacht, die allesamt abgeschmettert wurden, aber nach wie vor ist auf Google dieser Müll auf Platz 1 zu lesen, weil gegen Stalker kaum jemand, der wichtigeres zu tun hat, nämlich Tieren das Leben zu retten, die Zeit aufbringt, sich bürokratisch zur Wehr zu setzen.

Redaktion Gegenwind teilt hiermit mit, dass alle Vorwürfe auf der Seite von Dirk Biefeld geprüft wurden und diese ohne jede Substanz sind. Die entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen liegen uns vor. Herr Biefeld versucht, mittels Internetmobbing Rufmord zu begehen.
Vollmundig teilt er auf seiner eigens eingerichteten Hass-Seite mit
Mir wurde als Kind schon beigebracht, dass man die Wahrheit immer sagen darf.. Dann handelt es sich nämlich nicht um Verleumdung sondern um die Wahrheit. Das ist der Grund, aus dem ich hier keine Gerüchte veröffentliche sondern nur belegbare Tatsachen
Nun, Herr Biefeld, dann belegen Sie das doch endlich mal, und belassen Sie es nicht nur bei vagen Behauptungen.
Anscheinend hat man Ihnen nicht beigebracht, dass private Daten zwischen Privatpersonen dem Datenschutz unterliegen.
Auch sonst scheint es mit Ihrem Anstand nicht so weit her zu sein.
Warum sonst sollten Sie sich, nachdem man Ihnen einen offensichtlich gesunden Hund überlassen hat, obwohl Ihre Lebenssituation ja nicht gerade rosig zu sein scheint, so hinterhältig verhalten? Man könnte fast denken, die Seite sollte der Erpressung dienen, zumindest der Nötigung, um die Kosten für den Hund gegen die Rücknahme der...aber nein, Honi soit qui mal y pense...

Gleichzeitig soll dies ein Aufruf an alle Tierschützer sein, Frau Annette Ehrhardt nicht zu unterstützen und, wenn man als Pflegestelle ausgebeutet wurde, sich bei mir unter der Mailadresse Tiere@dirkbiefeld.de zu melden.
Nun erzählen Sie doch mal, Herr Biefeld, wieviele ausgebeutete und betrogene Pflegestellen haben Sie denn in den zwei Jahren Stalking und Verleumdung gefunden?
Vielleicht denken Sie schonmal darüber nach, was Sie Ihrem Jobcenter erzählen, wenn die den Link zu diesem Blog entdecken.
Mal sehen, wie lange Sie dann noch Pflegestelle auf Kosten des Steuerzahlers sein werden und Ihre viele Freizeit nutzen können, um Leuten, die mit ihrer Arbeitskraft Menschen wie Sie finanzieren, zu verunglimpfen.
P.S.
jede Wohnung ist mal ab und an unaufgeräumt. Aber so eine Siffburg stellt man dann nicht auch noch auf seine Homepage, sondern räumt vielleicht bei Gelegenheit mal auf.
Scheint bei Ihnen aber ja Normalzustand zu sein, oder ist DIES womöglich schon die "aufgeräumte" Version?

Dienstag, 18. Januar 2011

Hilfe für Tiere - Herrchen hat Krebs


DRINGENDER HILFERUF


www.tierhilfekatzenwaisen.de

Tel.: 0*4*2*1 - 4*3*0+9*8 *8*FÜNF

Hallo liebe Tierschutzfreunde,

ich wende mich heute wirklich schweren Herzens an Euch, weil ich liebe Menschen suche, die gerne eine
Patenschaft für Sonja und Marios Kater Rüdi oder ihren Rhodesian Ridgeback Rüden Neo übernehmen oder einfach auch so gerne helfen würden.

Rüdi (ger), 6 Jahre, SDU und Neo, 8 Jahre ebenfalls SDU



Sonjas Lebensgefährte Mario (34) ist seit 4 Jahren unheilbar an Lymphdrüsenkrebs bzw. an einem
Nasopharynxkarzinom erkrankt.

Mario hat einen ca. 4 cm großen inoperablen Tumor hinterm linken Auge der momentan "nur" auf den Sehnerv drückt. Trotz Chemotherapie und Bestrahlung ist der Tumor aber im letzten Jahr um weitere 0,5 cm gewachsen.

Kurz vor Weihnachten kam dann die niederschmetternde Nachricht und Mario wurde aus der Klinik mit den Worten entlassen:

"Es tut uns Leid, wir können nichts mehr für sie tun!"

Die einzige Möglichkeit um das Wachstum des Tumors zu verlangsamen ist eine
Antikörpertherapie, aber die verträgt Mario nicht. Mario geht es im Augenblick sehr schlecht und er musste jetzt schon zwei Wochen die Therapie aussetzen.

Eine Zukunftsprognose von den Ärzten gibt es nicht! Greift die Antikörpertherapie nicht und wächst der Tumor weiter, drückt er auf das zentrale Nervensystem, kann von heute auf morgen alles vorbei sein!

Sonja und Mario bleibt nicht mehr viel gemeinsame Zeit und das ist auch der Grund, warum ich mich an euch wende und um finanzielle Hilfe bitte.

Sonja arbeitet seit Monaten über 230 Std. Monat! Vollzeit für einen Dumpinglohn inkl. Nachtschicht. Zusätzlich hat sie noch einen
€ 165-Job, um überhaupt irgendwie über die Runden zu kommen, da Mario nur eine sehr kleine Rente bekommt. Die Angst, dass Mario in ihrer Abwesenheit etwas passieren, er aus dem Leben scheiden könnte, frisst sie auf und sie ist nervlich an ihre Grenzen gestoßen. Jetzt ist jetzt auch erst einmal krankgeschrieben.

Da Sonja aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat, bangt sie jetzt natürlich um ihren Job. Ein Umzug steht auch noch an, da sie jetzt in einer 3,5 Zimmer-Wohnung wohnen und diese finanziell jetzt auch nicht mehr halten können.

Rüdi und Neo benötigen täglich wegen der SDU
Forthyron 400. Neo hat dazu noch eine Futtermittelallergie und verträgt nur spezielle Futtersorten. Hinzu kommt, dass Rüdi noch an einer chronischen ZFE leidet und demnächst auch wieder zur Zahnsanierung muss.

Das sind alles Kosten, die Sonja und Mario nicht mehr alleine tragen können. Sonja und ich sind seit über 10 Jahren befreundet und meine Hilfe ist ihnen natürlich sicher, aber auch ich stoße da an meine finanziellen Grenzen.

Ich weiß es brennt momentan an allen Ecken und Enden, aber vielleicht finden sich durch diesen Aufruf liebe Menschen die Sonja und Mario ein wenig unterstützen möchten, so dass den Beiden in der ihnen gemeinsamen, noch verbleibenden Zeit wenigstens ein wenig die finanziellen Sorgen von den Schultern genommen werden können.

Wenn Ihr helfen und eine
Patenschaft übernehmen möchtet, dann könnt Ihr das Patenschaftsformular direkt über unsere Homepage der Tierhilfe Katzenwaisen e.V. ausdrucken.

Desweiteren besteht auch die Möglichkeit über unseren Shop eine:

Futterpatenschaft für einmalig € 15 oder eine Tierarztpatenschaft für einmalig € 25 zu erwerben. Diese Gelder werden dann von uns ausschließlich zur Begleichung für Futterbestellungen oder Tierarztkosten von Rüdi und Neo verwendet.

Wer vielleicht gerne mit dem ein oder anderen Euro helfen aber keine Patenschaft übernehmen möchte, kann hierzu die
Bankverbindung der Tierhilfe Katzenwaisen e.V. nutzen.

Verwendungszweck: "Hilfe für Rüdi und/oder Neo"

Tierhilfe Katzenwaisen e.V.

Bankleitzahl: 29070024
Kontonummer: 145922101
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden

Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN DE25290700240145922101
BIC DEUTDEDBBRE

Ich danke Euch sehr dafür, dass Ihr Euch Zeit für mein Anliegen genommen habt. Selbstverständlich dürft Ihr diesen Aufruf auch weiterleiten.

Herzlich Grüße

Tierhilfe Katzenwaisen e.V.
Julius-Bruhns-Str. 2
28329 Bremen
http://www.tierhilfekatzenwaisen.de


Miriam Koleta
stellv. Vorsitzende

Freitag, 19. November 2010

Beruf: Tierschützer


Tierschutz wird nun endlich zum Beruf erhoben!

Künftig wird der Titel "Tierschützer", den sich bisher jeder ALG2-Empfänger und jeder unqualifizierte Laie anheften durfte, zum qualifizierten Beruf erhoben.

Zunächst wird eine mind. 2,5 Jahre dauernde Grundausbildung in einem anerkannten Lehrbetrieb vorausgesetzt, dazu ist mindestens der Abschluss einer Realschule oder höherwertigem Bildungsabschluss nachzuweisen.

Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Zulassung nach dem Gesetz für öffentliche Ordnung gem. Paragraph 14 Abs. 2 Punkt 1-12 vorzuweisen, ebenso die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.

Der Beruf "Tierschützer" wird nach erfolgreich abgelegter Prüfung die Berufsbezeichnung "Tierrettungsfachmann/-fachfrau" (TRF) erhalten.
Der/die künftigen TRF werden ein leistungsbezogenes Einkommen nach Tarif C9 des öffentlichen Dienstes beziehen.

Die Einnahmen aus Hundevermittlung fliessen dafür vollständig dem Staat zu, der diese wiedderum für den Betrieb von Tierschutzeinrichtungen verwendet.
Für die Angestellten TRF werden Sozialabgaben zu entrichten sowie Fortbildungskurse in Veterinärmedizin und Vereinsbetriebswirtschaft angeboten.
Kurse in Notfallmedizin und Mund-zu-Maul-Beatmung werden gesondert zertifiziert.

Künftig wird es untersagt sein, Tierhandel (Tierschutz) in anderer Form als dieser professionellen Vermittlung durchzuführen, da die meisten Vereine bei Kontrollen durch das Bundesaufsichtsamt keinen Nachweis über den Verbleib und die Anzahl der vermittelten Tiere führen können.

Alternativ zum Tierrettungsfachmann werden künftig auch universitäre Ausbildungsgänge für Abiturienten angeboten.
Dies ist dann der Weg zum Diplom - Tierschutzsachverständigen (univ. od. FH).

Ein Numerus Clausus ist aufgrund der hohen Bewerberzahl vorgesehen.
Anmeldungen für 2011 können bereits jetzt vorgenommen werden.
Kontaktadresse bitte beim Autor nachfragen.


Ausnahmeregelungen von der schulischen Qualifikation kann durch eine Aufnahmeprüfung für Tierschützer erteilt werden:








Anm. der Red.: Kennen Sie Orwell?

Donnerstag, 18. November 2010

Antisemiten im Tierschutz machen mobil

Keine Macht den Doofen!

Derzeit kursierten wieder mal Petitionen, mal für dies, mal gegen das.
Aber alle Jahre wieder kommt von Antisemiten und von islamophoben Dumm-Tierschützern der gleiche Müll.

Hier zu der medienwirksam zusammengelogenen Anti-muslimischen Propaganda:

Morgen, also vom 16.-19. November, beginnt wieder das alljährliche islamische Opferfest "Kurban Bayrami", bei dem vermutlich Hunderttausende Schafe und Ziegen zumeist von Laien ohne Betäubung per Halsschnitt umgebracht werden. In Österreich leben ca. 400.000 Menschen islamischen Glaubens (in Deutschland sind es ca. 3,2 Millionen). Aber auch fast 6 Jahre nach Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes halten sich etliche von ihnen nicht an das in Österreich bestehende Betäubungsgebot (§ 32 Abs 3 TSchG) und schlachten Tiere ohne jegliche Betäubung, obwohl dies anachronistische, grausamste Tierquälerei darstellt.
Leider hat der österreichische "Gesetzgeber" (also die von der Mehrheit gewählten "Volksvertreter") seinerzeit - wohl aus Feigheit bzw. nicht nachvollziehbarer "politischer Korrektheit" - eine schwer kontrollierbare Ausnahmeregelung in dieses generelle Verbot eingebaut (§ 32 Abs 5 TSchG), wodurch die Betäubung vor dem Schächtschnitt "auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer anerkannten Religionsgemeinschaft" unterbleiben darf...


Nun verkennen die Petitionsführer gleich mehrere Dinge und lügen sich ihr Konstrukt zusammen:

Laien dürfen keine Schlachtung nach islamischer Religion ausführen, weil das Schlachten einer ganz spezielle Fertigkeit bedarf.
Jeder DEPP kann in der Wikipedia nachlesen ( er kann wohl, tut es aber offensichtlich nicht) was die genauen Schlachtbedingungen für Halalfleisch betrifft.

Kein Moslem würde auch nur einen Bissen essen, wenn die von dieser unsäglichen Propagandamaschinerie in die Welt gesetzten Aussagen stimmen würden, da er damit wissentlich gegen die Gebote des Korans verstossen würde.

Wikipedia zum Schächten:

Schächten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Schächtung eines Huhns

Das Schächten oder Schechita (hebr. שחט šacḥaṭ „schlachten“) ist das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. Die Tiere werden mit einem speziellen Messer mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, getötet. Mit dem Schächten soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Tieres gewährleistet werden. Der Verzehr von Blut ist sowohl im Judentum als auch im Islam verboten.

Das Schächten erfolgt im Judentum ohne vorgängige Betäubung des Tieres, da nach strenger jüdischer Auffassung das Tier durch die Betäubung verletzt und das Fleisch dadurch zum Verzehr unbrauchbar wird. Im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig.[1] Auch die Betäubung durch einen Schlachtschussapparat wird von einigen islamischen Geistlichen befürwortet.[2]


Hintergrund

Schächten. Darstellung aus dem 15. Jahrhundert.

In der Tora heißt es: „Schlachte von deinen Rindern oder Schafen, die dir der Herr gegeben hat, wie ich dir geboten habe.“ (Dtn 12,21 SLT), ohne dass auf die Art, wie die Schlachtung zu erfolgen hat, eingegangen wird. Aus dem Verbot des Blutverzehrs und anderen biblischen Vorschriften abgeleitet, wird auf die Schechita erst im Talmud (Traktat Chulin 1-2) und später in der Mischne Tora (Sefer Keduscha) und im Schulchan Aruch (Jore De'a 1-28) eingegangen.[3]

Mit der Schechita wird ein humanes, das Leid des Tieres möglichst gering haltendes Tötungsverfahren angestrebt. Das halachisch korrekte Schächten besteht aus einem Halsschnitt, der bei Säugetieren durch Luftröhre und Speiseröhre, bei Vögeln durch eine von beiden gehen muss. Der Schnitt muss durch Hin- und Herfahren ohne die geringste Unterbrechung mit einem scharfen, glatten und schartenfreien Messer ausgeführt werden. Verboten ist

  1. die kleinste Pause bei der Durchführung des Schnitts (hebr. Schehija)
  2. das Drücken des aufliegenden Messers in den Hals (hebr. Derassa)
  3. das Stechen des Messers in den Hals (hebr. Chalada)
  4. das Ausführen des Schnitts außerhalb der für Schechita bestimmten Grenzen am Hals (hebr. Hagrama)
  5. das Losreißen der Halsgefäße durch den Schnitt (hebr. Ikur)[4]

Der Schlachter (hebr. Schochet) selbst muss eine Ausbildung abgeschlossen haben, die sowohl „praktische“ als auch „geistige“ Aspekte seiner Arbeit umfasst. Das Schlachtmesser muss scharf wie eine gute Rasierklinge sein und darf keinerlei Scharten o. ä. aufweisen.

Auch der Schlachtprozess selbst ist festen Regeln unterworfen. Erste Voraussetzung ist, dass das Tier im Judentum koscher bzw. im Islam halal ist. Mit einem einzigen Schnitt wird die Kehle durchschnitten, wobei beide Halsschlagadern, beide Halsvenen, die Luftröhre, die Speiseröhre sowie beide Vagus-Nerven durchtrennt werden müssen.

Diese Technik führt bei korrekt ausgeführtem Halsschnitt den Tod in der Regel innerhalb von 10-15 Sekunden herbei, jedoch können Rinder noch bis zu 47 Sekunden lang Aufstehversuche unternehmen.[5]. Das Tier muss vollständig ausbluten, da der Verzehr von Blut gemäß Kaschrut bzw. Qu'ran (Sure 5 Vers 3) verboten ist.


Eine 1978 veröffentlichte Studie von Forschern der Tierärztlichen Hochschule Hannover deutet auf die Abwesenheit von Schmerzreizen beim Schächten hin. Ziel der Studie war die "Objektivierung von Schmerz und Bewußtsein" der Tiere, um objektiv gültige Urteile bezüglich des Tierschutzes zu erlangen, da die diesbezügliche Diskussion bisher weitestgehend mit subjektiven und emotional gesprägten Argumenten geführt worden war. Die EEG-Messungen der Untersuchung zeigten vor und nach dem Schächtschnitt unveränderte Hirnströme, wohingegen die Bolzenschussbetäubung im EEG auf deutliche Schmerzen hinwies. Die Wissenschaftler zogen daher folgendes Fazit: "Die hierbei in vergleichender Untersuchung gewonnenen Einblicke in sinnesphysiologische Abläufe beim Schlachten dieser Tiere weichen z.T. erheblich von bisherigen Vorstellungen ab".

Wieder einmal reihen sich hier vermeintliche Tierschützer ein in die Reihe der Antisemiten, die zu Zeiten Hitlers die Propaganda gegen das Schächten als Mittel der Wahl gegen die ungeliebten Juden erfunden haben.

Schächtverbot in der Zeit des Nationalsozialismus

Hauptartikel Tierschutz im Nationalsozialismus

Schächtung:
vermutlich nationalsozialistische Propagandaaufnahme, Nürnberg, Photo-Harren.
Szene aus Der ewige Jude (1940)

Das „Gesetz über das Schlachten von Tieren“ vom 21. April 1933 gebot, warmblütige Tiere beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben. Ausnahmen waren nur bei Notschlachtungen gestattet.[11] Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen wurden mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten Haftdauer geahndet. Das Gesetz trat zum 1. Mai 1933 in Kraft.

In einer Verordnung dazu wurde unter anderem bestimmt, dass ein Aufhängen der Schlachttiere vor der Betäubung nicht statthaft sei und die weitere Bearbeitung nur dann erfolgen dürfe, wenn „der Tod des Tieres eingetreten ist und Bewegungen an dem Tier nicht mehr wahrzunehmen sind“.

Zustandekommen

Die Tierschutzbewegung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in Deutschland sah Tierversuche und Schächtung als Ausdruck einer „jüdischen“ Medizin und stellte diese in direkte Verbindung zueinander. Das Strafgesetzbuch von 1871 bestrafte nicht die Tiermisshandlung als solche, sondern nur – so vorhanden – öffentliches Ärgernis daran und war deutlich schwächer als etwa die englischen Tierschutzregelungen. Dagegen liefen die in erheblichem Maße rechtsgerichteten bzw. antisemitisch orientierten Tierschutzvereine erfolglos Sturm. Für die Nationalsozialisten war der Tierschutz ein willkommenes populäres Thema; sie konnten sich an die Spitze einer breiten, bislang nicht anerkannten Volksbewegung stellen und mit dem Thema „Schächten“ deutsche Juden, die im Pelzhandel, der Medizin und Biologie eine wichtige Rolle spielten, mit Tierschutzargumentationen diskriminieren.


Keiner dieser Petitionsführer ist jemals in einem Schlachthaus herkömmlicher Art gewesen. Dies kann mit ruhigem Gewissen so behauptet werden, denn allein die Tatsache, dass sie nicht wissen, dass all das, was sie am Schächten bemängeln, in vielfacher Form in jedem Schlachthof gang und gäbe ist, zeugt von dieser Tatsache.
Darum ist diesen Leuten zu raten, wenigstens mal theoretische Erkenntnisse zu erwerben, indem sie den Artikel eines Praktikums im Schlachthof lesen.
Vielleicht bekommen sie dann mal eine kleine Ahnung, dass Schnitzel nicht schmerzfrei aus dem Schwein kommen, dass das feine Rinderfilet mal einem lebendigem Rind eigen war und dass irgendjemand dieses Rind vom Leben zum Tode befördern musste, indem er ihm zunächst einen Bolzen in das Gehirn jagt, dann die Kehle aufschneidet (während es noch lebt!) und es dann, noch warm, aufschneidet und zerlegt.
Auch das für die lieben Hunde so wertvolle und von Tierschützern befürwortete Barfen bedarf eines Pferdes, das sein Leben verliert, damit Tasso was in der Schüssel hat, was nicht nach Karotte schmeckt.

Anitisemitismus und Islamophobie bleiben auch dann Antisemitismus und Islamophobie, wenn sie unter dem Deckmantel von Tierschutz oder durch Unkenntnis von Tierschutzdeppen verbreitet werden.

Solange es Leute gibt, die ungeprüft jedem wüsten Vorwurf nach dem Maul quatschen und solange es Leute gibt, die nicht einmal wissen, wer diese Bewegung ins Leben rief (es war dies Hitlers Propagandamaschinerie), solange wird Hitlers Werk weitergeführt, von angeblich guten Idealen getrieben, und doch nur ein dreckiges Machwerk gegen andere Religionen und Nationalitäten.


Für antisemitische Tierschützer zur Weiterbildung:



Ein blutiger Anfänger



...Seit dem BSE-Debakel ist alles anders, nicht nur im Schlachthof, schon beim Zutritt zum Schlachthof. Weil draussen niemand wissen soll und will, dass Fleisch von getöteten Tieren kommt, kommt keiner hinein, der sich nicht ausweisen kann, und aus Hygienegründen keiner, der sich nicht desinfiziert, nicht komplett umzieht und nicht Netz und Helm trägt. Jeden Schritt kontrollieren Kontrolleure, die ihrerseits von Kontrolleuren kontrolliert werden....

warum wohl ist das so?
Darüber sollten wir nachdenken!


Es gibt genug Probleme mit Schlachtungen der herkömmlichen Art, wie man hervorragend auf folgender Seite lesen kann LINK zum Artikel

Auch in anderen Ländern geht es an den Schlachthöfen nicht immer so zu, wie es nach aussen hin kommuniziert wird klick zum Artikel

Wer regt sich auf über die Schlachtung und Fabrikhaltung von Abertausenden von Kaninchen?
Wen interessieren die Bauern, die zuhause das selbstgezüchtete Geflügel ermorden? Sind das vielleicht Metzger?

Nein, aber sie sind nicht der Rede wert, obwohl es ihrer eine Vielzahl gibt und dies nicht nur an einem einzigen Tag im Jahr, sondern jeden einzelnen Tag des Jahres passiert. Es interessiert nicht, weil es keine Juden und keine Moslems sind, die Tiere ums Leben bringen, sondern der Nachbar von nebenan.
Also kein Thema für die Antisemitenpropaganda.

Bevor man also verlogene Aufrufe gegen eine Minderheit startet, die weder bewiesen noch wahr sind, sollte man sich um die echten Probleme kümmern, die jeden betreffen, der Fleisch isst.
Alles andere ist ein Kompliment an Hitler, der sich wahrscheinlich im Traum nicht hat ausmalen können, wie seine Initiative gegen das Schächten auch 70 Jahre nach seinen Verbrechen gegen 6 Mio. Juden (die er mitleidslos ermorden liess) an Popularität nichts verliert.







Sonntag, 7. November 2010

Keine Macht den Tierschutzdeppen


Hier wieder ein gelungenes Beispiel von Tierschutzdeppentum,
anhand dessen auch dem uninformiertesten Zeitgenossen klar werden muss, mit welchen Leuten der Tierschutz seine Arbeit verrichtet.
Es sind anscheinend Leute, die nicht fähig sind, das Grundgesetz zu lesen, aber sie halten sich für berufen, unsinnige (weil grundgesetzwidrige) Petitionen zur Beweihräucherung eigener Wichtigkeit einzureichen und damit die Zeit unserer Politiker zu vergeuden.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den gewerblichen, gewinnorientierten Handel mit Hundewelpen gesetzlich zu verbieten.

Begründung

Seit der EU-Osterweiterung und dem damit verbundenen Wegfall der Außengrenzen hat der illegale Handel mit Hundewelpen aus den Ländern des ehemaligen Ostblocks sprunghaft zugenommen. Das skrupellose Geschäft mit der „Ware Hund“ hat inzwischen mafiaartige Strukturen angenommen und weist ähnliche Gewinnspannen auf wie der Zigaretten- oder Drogenschmuggel. Schätzungsweise 500.000 Hundewelpen werden jährlich nach Deutschland verbracht, darunter zahlreiche Welpen jener Rassen, deren Import nach dem Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG) vom 12.04.2001, untersagt ist.

In Zeitungsanzeigen und besonders im Internet locken die Händler mit Dumpingpreisen für Rassehundwelpen. In Pappkartons oder aus dem Kofferraum, auf Parkplätzen, Tankstellen und Wochenmärkten, werden die Welpen aus Osteuropa zum Schnäppchenpreis angeboten. Nur wenige Wochen alt, viel zu früh von der Mutter getrennt, halb verhungert, oftmals krank und ohne die notwendige Impfung warten die Hundebabys auf einen Käufer.

Geltendes Tierschutzrecht und tierseuchenrechtliche Bestimmungen werden von den Händlern ebenso missachtet, wie die Gefahr der Einschleppung gefährlicher Seuchen, wie Parvovirose, Staupe, Herzwürmer etc.
Wem es auf den ersten Blick nicht klar wird, was für einen Unsinn der Petitionsverfasser hier von sich gibt, dem helfe der obige Screenshot auf die Sprünge (zum Vergössern Bild anklicken):

"Wegfall der Außengrenzen hat der illegale Handel mit Hundewelpen ..."
man beachte das Wort ILLEGAL.
Es IST bereits heute geltendes Gesetz, dass man weder ungeimpfte, noch kranke oder alle bemängelten Zustände LEGAL einführen darf.

Aber niemand liest das Wort ILLEGAL, also machen wir der Logik dieser Petition folgend nun folgendes:
-
weil ILLEGALER Drogenhandel trotzdem gemacht wird, verbieten wir künftig auch den Handel mit LEGALEN Drogen, genannt Medikamente...
-
weil ILLEGALER Waffenhandel so häufig zu Todesfällen im Milieu führt, verbieten wir künftig auch Herstellung und Verkauf LEGALER Waffen an Polizei und Militär (dann KANN ja wohl nichts mehr schiefgehen)
-
weil illegale Flugzeugentführer Flugzeuge zum Absturz bringen, verbieten wir künftig das Fliegen für alle
-
weil illegale Autofahrer ohne Führerschein Menschenleben gefährden, verbieten wir das Autofahren auch denen, die einen Führerschein haben

Wer so einfach gestrickt ist, solcherart von Lösungen für gut zu finden, der tut gut daran, nochmal ein wenig nachzusitzen, denn offensichtlich hat er die einfachsten Dinge einer demokratischen Gesellschaftsordnung nicht kapiert.

Zum einen gehört zu einer freien Demokratie auch, dass niemand die LEGALE Berufsausübung verwehrt werden darf, das heisst, jemand, der gewerblich mit Hunden handelt, ist ebenso in einer demokratischen Gesellschaft zu schützen wie jemand, der legal mit Pferden, Kühen oder mit Fischen handelt.
Zum anderen decken die geltenden Gesetze bereits all diese Fälle ab, das einzige, was fehlt, ist eine entsprechende Kontrolle.

Wenn man den Handel mit Hunden unterbinden will, dann würde dies bedeuten, dass die Leute eben direkt ins Ausland reisen, sich dort ihren Hund holen, (dann faktisch Besitzer/Eigentümer sind) und eben ihren eigenen Hund einführen.
Wozu also eine Änderung? Cui bono?

Das ganze dient lediglich den Interessen einiger grosser Institutionen, die aus Tierschutz Geschäft gemacht haben.
Es dient der Kontrolle, ähnlich wie ein Monopol, dass Hundewelpen eben nur noch über diese Institutionen vergeben werden dürfen.
Es geht um die Macht, es geht um Geld.
Und wer etwas anderes erzählt, ist genauso verlogen wie diese sinnlose Dummpetition, die zu nichts anderem dient, als gutgläubige Menschen zu Tierschutzdeppen zu machen. Alles mit Hilfe der "armen Welpen", denen durch sowas genausowenig geholfen ist wie einem Patienten, dessen Apotheker man den Medikamentenhandel verbietet, weil es illegale Drogendealer gibt.
Wer davon am meisten partizipieren würde, wird einem klar, wenn man den folgenden Link kritisch betrachtet:

Hundemonopolisten
im Tierschutzdeckmantel. Kriegserklärung an die Konkurrenz.

(Wer würde für einen Hundemischling noch 250-400 Euro bezahlen, wenn er einen Rassehund für 300 vom Händler bekommt?)..also weg mit den Händlern. Und wem nutzt es?...(!!sic)