Freitag, 22. Oktober 2010

Behörde bleibt stur

Paragrafenreiterei die mit dem Ziel des Schutzes der Bevölkerung rein gar nichts mehr zu tun hat, beleuchten wir hier:

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Mönchengladbach – Bedächtig wackelt Dackel-Oma „Dalia“ durch den Park. Sie ist 15 Jahre alt, taub, halb gelähmt, schwer krank. Liebevoll nimmt das Herrchen sie auf den Arm.

Der Tierarzt warnt davor, „Dalia“ anzuleinen – gesundheitsschädlich! Trotzdem muss Herrchen Michael Künzel (46) jetzt 700 Euro Strafe zahlen, weil er sich weigert, seine kranke Hunde-Dame an die Leine zu nehmen. Da hat selbst der treue Dackelblick nichts genützt ...

Sieben Anzeigen vom Ordnungsamt hat der Hundehalter schon kassiert. „Die meinen, ich sei unbelehrbar“, sagt er. „Dabei will ich meinem Hund das Leben so angenehm wie möglich machen, vermeiden, dass er durch den Druck der Leine ganz gelähmt wird.“

Im ärztlichen Attest steht nämlich: „Ein starker Zug an der Hundeleine kann eine akute Lähmung der hinteren Extremitäten auslösen.“

Den Ordnungshütern ist das egal. Ein Polizist drohte sogar, den harmlosen 10-Kilo-Hund mit der Feuerwehr abholen zu lassen. Walter Schröders (55), Sprecher der Stadt Mönchengladbach: „Im Stadtgebiet gilt Anleinpflicht. Ausnahmen können wir nicht machen.“

Frührentner Michael Künzel verlor zweimal vor Gericht, muss die Strafe jetzt in Raten abstottern. Seine „Dalia“ lässt er trotzdem weiter ohne Leine herumlaufen. Die kranke Hunde-Oma soll ihren Lebensabend in Freiheit genießen.