Freitag, 19. November 2010

Beruf: Tierschützer


Tierschutz wird nun endlich zum Beruf erhoben!

Künftig wird der Titel "Tierschützer", den sich bisher jeder ALG2-Empfänger und jeder unqualifizierte Laie anheften durfte, zum qualifizierten Beruf erhoben.

Zunächst wird eine mind. 2,5 Jahre dauernde Grundausbildung in einem anerkannten Lehrbetrieb vorausgesetzt, dazu ist mindestens der Abschluss einer Realschule oder höherwertigem Bildungsabschluss nachzuweisen.

Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Zulassung nach dem Gesetz für öffentliche Ordnung gem. Paragraph 14 Abs. 2 Punkt 1-12 vorzuweisen, ebenso die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.

Der Beruf "Tierschützer" wird nach erfolgreich abgelegter Prüfung die Berufsbezeichnung "Tierrettungsfachmann/-fachfrau" (TRF) erhalten.
Der/die künftigen TRF werden ein leistungsbezogenes Einkommen nach Tarif C9 des öffentlichen Dienstes beziehen.

Die Einnahmen aus Hundevermittlung fliessen dafür vollständig dem Staat zu, der diese wiedderum für den Betrieb von Tierschutzeinrichtungen verwendet.
Für die Angestellten TRF werden Sozialabgaben zu entrichten sowie Fortbildungskurse in Veterinärmedizin und Vereinsbetriebswirtschaft angeboten.
Kurse in Notfallmedizin und Mund-zu-Maul-Beatmung werden gesondert zertifiziert.

Künftig wird es untersagt sein, Tierhandel (Tierschutz) in anderer Form als dieser professionellen Vermittlung durchzuführen, da die meisten Vereine bei Kontrollen durch das Bundesaufsichtsamt keinen Nachweis über den Verbleib und die Anzahl der vermittelten Tiere führen können.

Alternativ zum Tierrettungsfachmann werden künftig auch universitäre Ausbildungsgänge für Abiturienten angeboten.
Dies ist dann der Weg zum Diplom - Tierschutzsachverständigen (univ. od. FH).

Ein Numerus Clausus ist aufgrund der hohen Bewerberzahl vorgesehen.
Anmeldungen für 2011 können bereits jetzt vorgenommen werden.
Kontaktadresse bitte beim Autor nachfragen.


Ausnahmeregelungen von der schulischen Qualifikation kann durch eine Aufnahmeprüfung für Tierschützer erteilt werden:








Anm. der Red.: Kennen Sie Orwell?