Montag, 27. September 2010

Lothar Schwarz und der Paragraph 129a

Mittlerweile regelt das Europarecht die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten.
Eigentlich wurde der 129a zur Terrorverhütung geschaffen, aber in manchen Fällen ist Tierschutz ja auch schon so was wie Terror, wenn man es mal genauer betrachtet.

DAS URTEIL AUS ÖSTERREICH hat Lothar Schwarz wohl schwer getroffen.
Wahrscheinlich, weil er genügend Parallelen zu seinem eigenen Fehlverhalten erkennen kann.

  1. Von Beginn an haben wir die Vorgänge in Österreich beobachten, uns auch eingebracht im Sinner der Tierschützer dort und sind entsetzt: Das ist möglich mitten in Europa. Man möchte es nicht glauben. Und doch ist es so. Dabei dürfen Spekulationen angestellt werden ! Nicht Wenige glauben, daß hier die Landwirtschaftslobby ein Exempel statuiert. Der Skandal liegt darin, daß staatliche Stellen und sogar Gerichte mitspielen ! Wir alle auch Nicht-Österreicher sollten hier unterstützen wo wir nur können !

Nein, Herr Schwarz, mal ein wenig Jura für Anfänger:

Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, Personen selbst dann wegen ihrer Tätigkeit in einer kriminellen Vereinigung zu verfolgen, wenn sie an der eigentlichen Tatausführung gar nicht beteiligt gewesen sind. Mehr noch, die eigentliche strafbare Handlung muss noch nicht einmal begangen worden sein. Eine Person soll zudem auch für "sonstige Tätigkeiten der Vereinigung" belangt werden können, sofern sie sich "bewusst" gewesen sei, dass ihre - nicht näher spezifizierte - "Beteiligung" zur Durchführung der kriminellen Aktivitäten der Vereinigung "beiträgt". Diese "sonstigen Tätigkeiten" befinden sich nun endgültig im eigentlich straflosen Vorfeld krimineller Handlungen - damit können alle möglichen legalen Aktivitäten kriminalisiert werden.


Das heisst, wer sich mit Leuten befasst, die strafbare Handlungen auch nur PLANEN, der ist Mittäter. Auch dann wenn die Straftaten ausserhalb Deutschlands geplant werden.

"Schließlich wurden die EU- Staaten dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2000 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, Mitglieder krimineller Vereinigungen zu verfolgen - unabhängig davon, an welchem Ort innerhalb der EU sich die eigentliche Operationsbasis dieser Gruppe befindet bzw. wo sie agiert. "

Herr Schwarz wäre gut beraten, wenn er sich aus kriminellen Handlungen weitestgehend fernhält, denn wie man unschwer an dem österreichischen Beispiel erkennen kann, ist es heutzutage kein Freibrief mehr, sich Tierschützer zu nennen und dann mit Gleichgesinnten den Rechtsstaat mit Füssen zu treten - und alles im Namen des Tierschutzes.

Da helfen auch noch so jammervolle Kommentare nichts, Herr Schwarz, das europäische Recht können Sie mit Ihren Aufrufen nicht ausser Kraft setzen.
Aber das wird ihm ein engagierter Staatsanwalt wohl in Kürze ohnehin beibringen.

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