Freitag, 6. August 2010

Cyber Mobbing-wer lesen kann ist klar im Vorteil

Cyber-Mobbing

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter Cyber-Mobbing, oder auch Cyber-Bullying und Cyber-Stalking, versteht man die Drangsalierung anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel durch einzelne Personen oder durch Gruppen über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen

Entwicklung [Bearbeiten]

Unterschieden werden unter anderem Chatroom-Bullying, E-Mail-Bullying und SMS-Bullying.

Dabei werden die Opfer durch Bloßstellung im Internet, permanente Belästigung oder durch Verbreitung falscher Behauptungen gemobbt. Die Täter werden in diesem Zusammenhang auch als Bullies bezeichnet.

Die Motive sind sehr vielschichtig: Außenseiter werden (auch) im Chatroom schikaniert, man versucht, Konkurrenz klein zu halten oder Freunden zu imponieren; schließlich können Opfer von Mobbing zu Tätern werden, sie wehren oder rächen sich.

Zunächst gewann das Phänomen vor allem im Zusammenhang mit Schülern, die Videos oder Bilder von Lehrern bearbeiteten und anschließend ins Internet gestellt haben, an Bedeutung.[1]

Mittlerweile weit verbreitet ist das Cybermobbing auch unter Schülern, die per Handy, Chat, sozialen Netzwerken wie SchülerVZ oder Videoportale wie YouTube oder extra erstellte Internetseiten virtuell belästigt werden.

Dabei sind die Grenzen fließend: Die Hemmschwelle, im Internet andere auszulachen oder zu verhöhnen, ist gering. In der Anonymität des World Wide Web muss ein Täter seinem Opfer nicht in die Augen blicken, eine unmittelbare Rückmeldung für das eigene Verhalten bleibt (zunächst) aus und in der Folge auch das Bewusstsein und Empfinden für die Verletzung der Betroffenen. Es ist einfach, Unwahrheiten zu äußern oder herumzuschimpfen. Dieser Effekt wird auch als Online Disinhibition Effect, Online - Enthemmungseffekt bezeichnet: Es fällt Menschen, insbesondere Jugendlichen, schwerer, ihre Impulse zu zügeln, wenn soziale Kontrolle wegfällt oder nicht spürbar ist

Ursachen [Bearbeiten]

  • Langeweile: beispielsweise wenn aus Spaß ein Foto negativ bewertet wird;
  • interkulturelle Konflikte: Differenzen wegen unterschiedlicher Nationalitäten, Sprachen, abweichendem Aussehen;
  • Machtdemonstration: das Bedürfnis, Stärke zu zeigen;
  • Angst: um nicht selbst zum Mobbingopfer zu werden, will man lieber zur Gruppe gehören;
  • Anerkennung: cool sein, das Bedürfnis, sich Geltung, Einfluss sowie Prestige zu verschaffen;
  • das Zerbrechen einer Liebe, Freundschaft, Beziehung: Hassgefühl, oft weiß der Täter intime Details.

Folgen [Bearbeiten]

Betroffene leiden an psychischen Problemen bis hin zur Selbsttötung. Oftmals finden sie keine adäquate Hilfe bei Eltern oder Lehrern, da diesen bislang die Problematik unbekannt ist.[9]

Gegenmaßnahmen [Bearbeiten]

Wer Opfer von Cyberbullying wird, kann zunächst meist nur hilflos reagieren. Mangelndes Selbstbewusstsein verschärft die Situation. Als Außenseiter ist auch von der Internetcommunity kein Beistand zu erwarten. Steht erst einmal ein entwürdigendes Video im Netz, können es schnell Hunderte oder Tausende sehen – und so schnell lässt sich ein Stigma nicht wieder entfernen. Hinzu kommt die Ungewissheit der Urheberschaft. Erwachsene können bei Cyber-Mobbing gegen Kinder und Jugendliche eingreifen, indem sie möglichst schnell die Polizei informieren, welche die Täter unter Umständen identifizieren und eine Strafverfolgung einleiten kann.

Bei jedem seriösen Netzwerkanbieter besteht die Möglichkeit, beleidigende, unseriöse, unethische oder sonstwie auffallende Seiten, Profile oder Darstellungen zu melden und ihre Löschung zu beantragen. Die Verbesserung der Medienkompetenz und des Verständnisses von Eltern, Lehrern und Erziehern steht mit an erster Stelle der Vorsorge.

Persönliches Verhalten [Bearbeiten]

Allgemein anerkannt ist, bei der Bewegung im Internet nicht leichtfertig persönliche Daten und Darstellungen in schriftlicher und/oder bildlicher Form zu hinterlassen, um sich nicht in besonderer Weise angreif- und verletzbar zu machen.

Staatliche Vorsorge [Bearbeiten]

In Großbritannien wurde bereits von staatlicher Seite gegen Cybermobbing vorgegangen,[12] man erließ neue spezielle Richtlinien für den Umgang mit dem Problem.

Rechtslage

Deutschland

Denkbare Verletzungen durch Cyber-Mobbing können das Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und den deliktsrechtlichen Ehrenschutz der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Straftatbestände der §§ 185-187 StGB oder die besonderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (wie das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, das Recht am eigenen Bild, § 22 ff. KUG, das Recht am gesprochenen Wort, § 201 StGB oder den wirtschaftlichen Ruf, § 824 BGB) betreffen. Cyber-Mobbing ist damit in Deutschland ein Strafdelikt, für das bei Erwachsenen eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren oder mehr verhängt werden kann. Jugendliche werden in der Regel mit einer Mindeststrafe von bis zu 10 Monaten Jugendhaft oder gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Selbst unter Pseudonym wurde die private Meinungsäußerung von Rechtsprechungsseite gewürdigt: „Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schutzwürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte.“ Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen als Schmähung darstellen.[16] Eine Äußerung ist als Schmähkritik anzusehen, wenn sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache bezieht, sondern jenseits einer polemischen und überspitzten Kritik in der persönlichen Herabsetzung des Betroffenen besteht