Mittwoch, 18. August 2010

Erklärung zur Kommentarfunktion

Sie möchten einen Kommentar abgeben, der nicht freigeschaltet wurde?

Hier eine Erklärung

Die Kommentare werden nur unter bestimmten Voraussetzungen freigeschaltet:

1. Sie enthalten keine Datenschutzverletzungen
2. Sie enthalten keine persönlichen Beleidigungen oder ehrenrührige Inhalte
3. Sie sind allgemein verständlich und zu einer weiteren Diskussion geeignet
4. Sie sind als persönliche Meinung erkennbar

Bei Kommentaren, welche Personen verleumdet werden oder Klarnamen ohne inhaltlichen Bezug zu den Postings eingefügt werden, schalten wir nicht frei.

Die Freischaltung der Kommentare obliegt dem jeweiligen Redakteur.

1 Kommentar:

  1. Die offensichtlich von im jeweiligen Artikel benannten Personen erzeugten Kommentare entsprechen in Punkt 3 nicht den Kommentarrichtlinien.
    Bitte vor Absenden die obenstehenden Punkte lesen und beachten, dann wird auch gern freigeschaltet.
    P.S. mit der Einschränkung der Pressefreiheit und der Forderung, dass wir über solche Missstände nicht berichten sollten, zeigen Sie uns, dass wir mitten ins Schwarze getroffen haben. Vielen Dank dafür!

    AntwortenLöschen